Schul- und Hausordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Gäste,

das Zusammenleben in der Schule macht es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Eine Schulordnung kann zwar nicht alle Verhaltensweisen festlegen, aber

  • Höflichkeit untereinander
  • Verständnis füreinander
  • Rücksichtnahme, besonders auf Schwächere
  • Sorgfalt im Umgang mit Sachen
  • Respekt voreinander

sind Voraussetzungen dafür, dass die Schule Ihrer Aufgabe gerecht werden kann, und dass sich alle an unserer Schule wohlfühlen können. Es ist deshalb selbstverständlich, sich an diese Regeln zu halten.

Schulweg, Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

Aus Sicherheitsgründen schieben wir unser Fahrrad auf dem Zebrastreifen und auf dem Zufahrtsweg zu den Fahrradständern und dem Fahrradkeller. Fahrzeuge stellen wir an den dafür vorgesehenen Plätzen ab.

Pünktlichkeit ist Pflicht, denn das Zuspätkommen stört den Unterricht.

Beim Ausbleiben der Lehrerin oder des Lehrers verständigen die Klassensprecher spätestens nach 5 Minuten die Schulleitung bzw. das Sekretariat.

Schülerinnen und Schüler, die warten müssen, bleiben im Aufenthaltsraum. Dies gilt auch für die Mittagspause. Für leises Arbeiten stehen zusätzlich die Tische vor dem Lehrerzimmer zur Verfügung.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und auch während der Pausen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können nur von Lehrkräften genehmigt werden.

Ordnung und Sauberkeit

  • Für Sauberkeit und Ordnung sind wir alle verantwortlich.
  • Wir entsorgen unseren Müll direkt in die dafür vorgesehenen Mülltonnen.

Beim Verlassen eines Raumes beachten wir Folgendes:

  • Licht aus
  • Fenster schließen
  • Stühle hochstellen
  • Tafel putzen
  • Zimmer aufgeräumt hinterlassen
  • Fegen, danach Besen und Kehrschaufel wieder an die vorgesehene Leiste hängen
  • Zimmer abschließen​

Pause und unterrichtsfreie Zeiten

  • Die großen Pausen verbringen wir auf dem Schulhof. Bei Regen oder starkem Schneefall ist zusätzlich der Aufenthalt im Erdgeschoss gestattet.
  • Bei Glatteis und anderen starken winterlichen Beeinträchtigungen wird der Schulhof aus Sicherheitsgründen gesperrt und darf dann nicht betreten werden.
  • Zu Beginn und am Ende der Pause stehen jeweils 5 Minuten für den Toilettengang zur Verfügung.
  • Beim Aufenthalt im Schulgebäude achten wir auf einen rücksichtsvollen Umgang, indem wir nicht umher rennen, in der Gängen Platz für vorbeigehende Personen freihalten und uns leise unterhalten.
  • Die GTS-Schüler verbringen das Mittagsband auf dem Campusgelände.

Sicherheit und Rücksichtnahme

  • Gegenstände, mit denen andere Personen gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Mitbringen von Waffen (auch Attrappen), anderen gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Knallkörpern oder Laserpointern, ist strengstens untersagt und zieht schulische, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
  • Energydrinks, Alkohol und Drogen jeglicher Art sind strengstens verboten.
  • Um Unfälle zu vermeiden, ist es verboten auf Geländer oder Fenstersimse zu steigen. Außerdem ist es untersagt mit Schneebällen, Kastanien oder anderen Gegenständen zu werfen oder diese mit dem Fuß zu kicken.
  • Wir bringen möglichst keine Wertsachen  in die Schule mit. Für einen Verlust kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
  • Spätestens beim Betreten der Schule sind mobile Endgeräte (z.B. Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets) komplett auszuschalten und wegzupacken. Auch in sämtlichen Pausen ist deren Benutzung auf dem Schulgelände, auch im Aufenthaltsraum, verboten. Nach Unterrichtsschluss dürfen diese Geräte vor dem Haupteingang genutzt werden. In der Mittagspause ist die Nutzung mobiler Endgeräte im Aufenthaltsraum und vor dem Haupteingang erlaubt.
  • Der Einsatz mobiler Endgeräte kann durch die betreuende Lehrkraft zu schulischen Zwecken im Unterrichtsraum erlaubt werden.
  • Auf dem Schulgelände darf nicht mit Inlinern, Skateboards, Longboards, Waveboards etc. gefahren werden.

Höflichkeit und Respekt

  • Gutes Benehmen und eine höfliche Sprache machen unser Zusammenleben angenehmer. Wir verhalten uns gegenüber anderen stets so, wie auch wir behandelt werden möchten.
  • Höflichkeit und Respekt bedeuten z.B.: Während des Unterrichts kauen wir keinen Kaugummi und tragen keine Mützen.
  • Die Schule ist kein privater Raum. Wir kleiden uns daher angemessen. Dies bedeutet z.B.: Die Oberschenkel sind mindestens zur Hälfte bedeckt, der Ausschnitt ist nicht zu tief, das Oberteil bedeckt den kompletten Bauch.
  • Rassistische, gewaltverherrlichende und sexistische Aufdrucke sowie Bilder illegaler Dinge sind auf Kleidungsstücken verboten.

Schule ohne Rassismus

Wir - Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gertrud-Luckner-Realschule - sagen NEIN zu Rassismus.
Die Diskriminierung von Menschen wegen ihres Glaubens, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Nationalität oder Hautfarbe lehnen wir ab. Des Weiteren darf niemand wegen seines Geschlechts oder seiner politischen Einstellung diskriminiert werden. (siehe §3 Grundgesetz)

Sport- und anderer Fachunterricht

  • Sport- und Schwimmhalle sowie andere Fachräume dürfen nur nach Genehmigung durch die verantwortliche Lehrkraft betreten werden.
  • Der Weg zu den Sporthallen darf erst nach dem Läuten zum Ende der großen Pause angetreten werden.
  • Turnschuhe  werden erst im Umkleideraum angezogen.
  • Die Umkleideräume sind während des Sportunterrichts verschlossen zu halten, um Diebstahl vorzubeugen.

Rauchen

Das Rauchen ist im Schulhaus, selbstverständlich auch auf den Toiletten und auf dem ganzen Schulgelände aus gesetzlichen Gründen verboten. Auch außerhalb des Schulgeländes ist das Rauchen laut Jugendschutzgesetz erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet.

Schulversäumnisse und beurlaubungen

  • Wenn eine Schülerin / ein Schüler aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht oder einer außerunterrichtlichen Veranstaltung teilnehmen kann, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst früh an demselben Tag. Diese Mitteilung kann zunächst telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Spätestens am dritten Tag ist eine schriftliche Bestätigung mit Begründung der Fehlzeit durch die Erziehungsberechtigten, in besonderen Fällen durch ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Besondere Regelungen für den Sportunterricht sind zu beachten.
  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus besonders wichtigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag ist rechtzeitig (in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Termin) bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder bei der Schulleitung (Beurlaubung länger als 2 Tage, Beurlaubungen unmittelbar vor bzw. nach Ferienabschnitten) zu stellen.

Hinweis für besucherinnen und besucher der Gertrud-Luckner-Realschule

Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anzumelden. Ansonsten ist das Betreten des gesamten Schulgeländes zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.